Augenärzte Bergisch Land e. V.
   
   

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Aktuelles

Kinderaugen brauchen Vorsorge
Gutes Sehen ist leider keine Selbstverständlichkeit.

Eins von zwanzig Kindern bekommt ohne Behandlung eine bleibende,
meist einseitige Sehschwäche.

Menschen mit einseitiger Sehschwäche leben mit großen Nachteilen:
Bestimmte Berufe mit hohen Sehanforderungen können nicht ergriffen werden.

Durch Verletzung oder Erkrankung des gesunden Auges im Laufe des Lebens
droht eine schwere Sehbehinderung. Das bedeutet z.B. den Verlust der Lesefähigkeit,
oder der Fahrtauglichkeit, so dass die Erwerbsfähigkeit in Frage gestellt werden kann.

 

Warum ist eine sehr frühe Untersuchung notwendig?
In den ersten Lebensjahren nach der Geburt reift das Sehen Ihres Kindes aus.

Wird dieser Prozess - besonders in den ersten Lebensmonaten - gestört, muss das
Kind mit einer lebenslangen Sehschwäche (Schwachsichtigkeit) leben.

Eine Schwachsichtigkeit lässt sich jedoch vermeiden.

Die Erfolge der augenärztlichen Behandlung sind umso besser, je früher Störungen der Entwicklung erkannt werden.

Wir empfehlen daher die erste augenärztliche Vorsorgeuntersuchung bis zum Ende
des ersten Lebensjahres, und die zweite nach dem dritten Geburtstag.

 

Die augenärztliche Früherkennung ist umfassend
Nur die augenärztliche Früherkennung im Alter von 12 und 36 Monaten
deckt alle Risikofaktoren verträglich, sicher und umfassend ab.

Die Untersuchung erfolgt dem Alter Ihres Kindes entsprechend, an einem oder
mehreren Terminen.

Bei ganz kleinen Kindern kann die Sehschärfe noch nicht erfragt werden.
Aber in diesem Alter kann schon auf Schielen, Fehlsichtigkeit und andere Augenerkrankungen untersucht werden.

Besonders wichtig ist die Untersuchung der Augen mit Tropfen bei erweiterter
Pupille– diese kann nur der Augenarzt durchführen.
Dadurch lassen sich auch verborgene Fehlsichtigkeiten wie Weitsichtigkeit,
Kurzsichtigkeit und Hornhautverkrümmung objektiv und sicher messen.

Nur so lassen sich auch ein angeborener grauer Star, seltene Netzhauttumoren
oder sonst unentdeckte Augenerkrankungen sicher erkennen oder ausschließen.

 

Wollen Sie wissen, ob Ihr Baby oder Kind gut sieht?
Nutzen Sie die augenärztliche Vorsorgeuntersuchung – sie ist trotz jahrelanger
Bemühungen von Kinder- und Augenärzten nicht Bestandteil der gesetzlichen Vorsorgeleistungen.

Ihr Kinderarzt erhält einen Bericht.
Sollte ein behandlungsbedürftiger Befund gefunden werden, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die augenärztliche Behandlung.

 



 

 



 


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